Führerschein und Punkte
Gerade Berufskraftfahrer kennen das Problem: Der Chef hetzt, der Kunde drängt, die Polizei kassiert. Natürlich vom Fahrer, nicht vom Chef, und erst recht nicht vom Kunden. Der Fahrer ist es auch, der die Punkte bekommt, die seinen Führerschein – und damit den Job – in Gefahr bringen. Denn bei 18 Punkten im Verkehrszentralregister ist Schluss mit Fahrerlaubnis und damit Schluss mit der Arbeit als Kraftfahrer.
Wird man (innerhorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h, oder zum wiederholten Male ab 26 km/h) zu schnell geblitzt, oder verschätzt man sich vor lauter Eile bei der Dauer der Gelbphase an der Ampel und fährt bei Rot über die Kreuzung, kann man den Schein selbst dann für einen Monat abgeben, wenn noch überhaupt keine Punkte eingetragen sind. Wohl dem, dessen Arbeitgeber da ohne Kündigung mitspielt.
Aber natürlich gibt es gegen Punkte in Flensburg – oder gegen Fahrverbote - Strategien der Verteidigung. Im Idealfall kann die Messung völlig „gekippt“ werden, weil Bedienfehler gemacht wurden, oder weil sich z.B. ein weiteres Auto im Messbereich befand. Bleibt die Messung trotz Fehlern bei der Bedienung rechtlich verwertbar, kann u.U. zumindest eine größere Messtoleranz zu berücksichtigen sein, mit entsprechend geringeren rechtlichen Folgen.
Hilft auch das nichts, kann oft durch geschicktes Timing des Verfahrens-Ablaufs zumindest die Verwertung früherer Eintragungen verhindert oder das Fahrverbot so gelegt werden, dass es im Betriebsurlaub, oder im Jahresurlaub des Arbeitnehmers „genommen“ werden kann und die Arbeit so erhalten bleibt.
RA Michael Cunningham
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