Der Bildungsurlaub in Niedersachsen
Das Gesetz vom Bildungsurlaub Niedersachsen erlässt unter anderem das Recht, das alle Arbeitnehmer eine Erwachsenen Bildung durchführen können. Dabei ist es völlig egal, welches Geschlecht der Arbeitnehmer hat, wie alt der Erwachsene vielleicht schon ist und welche Bildung er abgeschlossen hat.
Die Erwachsenen Bildung in Niedersachsen wird auch für Arbeitnehmer möglich, die eine andere politische Anschauung haben und eine andere Nationalität. Denn der Bildungsurlaub Niedersachsen ermöglicht allen Arbeitnehmer eine Erwachsenenbildung, damit sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erlernen können. Ein Bildungsurlaub wird in Niedersachsen für Fortbildungen im Beruf gefördert, dabei ist es egal, ob der Beruf hauptberuflich oder nur nebenberuflich ausgeübt wird. Der Bildungsurlaub wird auch für die Ausübung eines Ehrenamtes bewilligt. Der Arbeitnehmer muss aber drei Jahre vor dem Antrag des Bildungsurlaubs in dem Betrieb beschäftigt sein. Aber der Bildungsurlaub Niedersachsen wird nur für Veranstaltungen genehmigt, die von der Landesregierung geregelt wurden. Von der Landesregierung werden Veranstaltungen zum Bildungsurlaub gefördert, die von den kommunalen Einrichtungen, den Heimvolksschulen und von den Landeseinrichtungen selber veranstaltet werden.
Der Bildungsurlaub Niedersachsen sieht auch vor, wie die Bildungsmaßnahmen aussehen müssen, wie die Unterrichtsstunden und die Bildungstage veranstaltet werden. Eine Veranstaltung soll für die Arbeitnehmer zur Weiterbildung dienen und für eine Betriebs- orientierte Fortbildung. Die Arbeitnehmer können dadurch mehr Erfahrungen sammeln und auch mit den anderen Teilnehmern austauschen. Eine Unterrichtsstunde der Veranstaltung im Bildungsurlaub muss mindestens 45 Minuten dauern. Wird die Veranstaltung über mehrere Tage veranstaltet, dann müssen mindesten acht Unterrichtsstunden veranstaltet und besucht werden. Denn der Bildungsurlaub dient nicht zur Erholung der Arbeitnehmer, sondern zur Weiterbildung und zur Fortbildung. Denn jeder Bildungsurlaub muss vom Arbeitgeber genehmigt worden sein.
Elke Lohre
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