Bewerbung von Freiberuflern – Das Zeugnis-Dilemma
Freiberufler, die in eine Festanstellung wollen oder die sich für ein Projekt bewerben wollen, kennen dieses Problem: Einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat nur, wer in einer Festanstellung für ein Unternehmen gearbeitet hat. Die meisten Freiberufler arbeiten monatelang für ein Unternehmen und – ganz gleichgültig wie sie ihren Job gemacht haben – einen Nachweis, der dies beurteilen würde gibt es selten. Das macht sich im Rahmen einer Bewerbung nicht sonderlich gut. Aber wie kann das Problem nun gelöst werden?
Eine denkbare Variante ist, einfach nach einem Arbeitszeugnis zu fragen. Insbesondere bei kleineren Unternehmen stellt dies meist überhaupt kein Problem dar. Im Gegensatz zur Bewerbung von Personen, die ausnahmslos in Festanstellungen gearbeitet haben, sollte eine solche Beurteilung eher auf ganz normalem Geschäftspapier des Unternehmens ausgedruckt sein. Das Zeugnis für einen Freiberufler, der die Beurteilung für eine spätere Bewerbung nutzen will, kann auch etwas weniger umfangreich gefasst sein. Der Ton sollte jedoch weitestgehend dem Ton eines normalen Arbeitszeugnisses entsprechen. Besonders wichtig ist hierbei, mit welcher Formulierung das Schreiben beendet wird: Der Hinweis des Auftraggebers, dass er gerne mit Ihnen zusammen gearbeitet hat und Sie gerne in weiteren Projekten sehen würde, ist von großer Bedeutung. Schließlich stellt man niemanden wieder ein, mit dem man nicht klar kam.
Eine ungewöhnliche Form des Nachweises über freiberufliche Tätigkeiten ist das so genannte Empfehlungsschreiben. Das Empfehlungsschreiben ist im akademischen Bereich durchaus üblich, in der Wirtschaft hat es jedoch noch nicht wirklich Einzug gehalten. Dabei ist es insbesondere für Freiberufler doch so nützlich.
Im Gegensatz zum Arbeitszeugnis kann der Auftraggeber einen Brief aufsetzen, in dem er sich persönlich aus „Auskunftgeber“ anbietet. Eine kurze Beurteilung und der Hinweis darauf, dass sich ein zukünftiger Auftraggeber oder Arbeitgeber gerne unter einer bestimmten Telefonnummer an den Unterzeichner der Beurteilung wenden kann, kommt gut an. Das gilt selbstverständlich insbesondere dann, wenn der Unterzeichner in der Branche einen guten Ruf hat. Unter Umständen kommt auch ein Kollege, der ein sehr gutes Standing in einer Branche hat, dafür in Frage. Wer später eine Bewerbung damit schreibt, wird sich sicherlich von der Masse der Bewerber abheben, da die Lösung des Problems „Nachweis und Beurteilung der freiberuflichen Tätigkeit“ alleine schon jede Menge Kreativität unter Beweis stellt. Damit klappt die nächste Bewerbung mit Sicherheit.
Christina Blom
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