Elterngeld – berufstätige Eltern erhalten mehr Geld
Mit dem Elterngeld ab 01.01.2007 hat die Regeierung eine neue und attraktive Regelung zur gemeinsamen Unterbringung von Beruf und Kindeserziehung ins Leben gerufen. Demnach sollen Eltern, die für die Erziehung Ihrer Kinder aus dem Berufsleben auf Zeit austreten oder Ihre Arbeitszeit auf wöchentlich höchstens 30 Stunden reduzieren, belohnt werden. So soll der Anreiz zur beruflichen Unterbrechung gegeben werden, ohne hohe finanzielle Einbußen in Kauf nehmen zu müssen. Auch werden Eltern durch die neue Regelung nicht im Vergleich zu kinderlosen Erwerbstätigen benachteiligt.
Gezahlt wird das Elterngeld an alle Eltern, deren Kinder nach dem 31.12.2006 geboren werden. Grundsätzlich beträgt die Leistungshöchstdauer zwölf Monate, sofern sich beide Elternteile beruflich einschränken, können die Leistungen für einen maximalen Zeitraum von 14 Monaten gewährt werden. Wer von den Eltern wie lange aus dem Berufsleben ausscheidet oder sich zeitlich einschränkt, ist völlig unerheblich, wichtig für den Leistungsbezug von 14 Monaten ist nur, dass auf jeden Fall beide Eltern sich um den Nachwuchs kümmern. Weiterhin kann die Höchstdauer auf Antrag verdoppelt werden, jedoch werden auch in diesem Fall die Zahlungen halbiert, so dass in der Endsumme keine Veränderung eintritt.
Die Höhe des Elterngeldes beträgt 67 Prozent des vom erziehenden Elternteil zuletzt durchschnittlich bezogenen Nettogehaltes, jedoch höchstens 1.000 Euro. Verfügen Eltern, z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit (Hartz IV etc.), nicht über eigenes Einkommen, dann erhalten Sie für jedes Elterngeld berechtigte Kind einen Pauschbetrag von 300 Euro, der auch auf andere Sozialleistungen nicht angerechnet wird.
Ist zwar eigenes Einkommen vorhanden, jedoch nur in geringem Umfang (ca. 1.000) Euro, so kommt die Geringverdiener-Komponente zu tragen, welche das Elterngeld nicht auf 67 Prozent reduziert sondern auch eine bis zu 100 prozentige Auszahlung ermöglicht. Zuzüglich wird ein Geschwisterbonus gewährt, sofern zwei unter dreijährige oder drei unter sechsjährige Kinder vorhanden sind. Dieser beträgt 10 Prozent des Elterngeldes, jedoch mindestens 75 Euro je Kind.
Christoph Piekarz
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