Personenschutz
Unter dem Oberbegriff Personenschutz fasst man alle Tätigkeit zusammen, die die Sicherheit von schutzwürdigen Personen gegen Angriffe anderer sicherstellt. Schutzwürdige Personen sind alle Personen, die in der Öffentlichkeit stehen und z.B. aufgrund von bestimmten Faktoren wie ihrem Bekanntheitsgrad oder ihrer beruflichen Tätigkeit einem besonderen Risiko ausgesetzt sind, aber auch Personen, die durch ihre Lebenssituation bedingt einem hohen Risiko ausgesetzt sind. Dieser Personenkreis umfasst unter anderem Zeugen von Verbrechen und Opfer organisierter Kriminalität.
Die Sicherheit der Schutzperson, insbesonders ihre körperliche Unversehrtheit, wird durch Abschirmung Person gegenüber Einwirkungen von außen gewährleistet. Personen, die besonders stark gefährdet sind, sollten immer von mehreren Personenschützern bewacht werden. Der staatliche Personenschutzes ist in Deutschland gesetzlich reguliert: Das BKA ist für den Schutz ausländischer Staatsgäste und der Verfassungsorgane zuständig. Auch die Bundeswehr verfügt über einen eigenen Sicherheitsdienst, dessen Mitarbeiter im Inland und Ausland als militärische Personenschützer tätig sind.
Personenschützer können im öffentlichen Dienst (z.B. Polizei) oder für einen privaten Sicherheitsdienst arbeiten. Gute Personenschützer sind hervorragend im Nahkampf ausgebildet, und verfügen optimalerweise über Schusswaffen und über ausreichende Erfahrung im sicheren Umgang damit. Mitarbeiter von Personenschutz Firmen sind oftmals ehemalige Angehörige von Militär oder Polizei, die über die nötige Einsatz- und Lebenserfahrung verfügen und für ihr Fachgebiet hoch qualifiziert sind.
Personenschützer arbeiten normalerweise in Zivil, und legen Wert darauf, eine allzu offensichtliche Präsenz zu vermeiden, um die Lebensqualität der Schutzpersonen nicht unnötig beeinträchtigen. Der Personenschützer hält sich immer in unmittelbarer Nähe zu der ihm anvertrauten schutzwürdigen Person auf, sein Hauptaugenmerk ist darauf gerichtet, auffällige Gegenstände oder ungewöhnliche Vorfälle, die sich im Umkreis der schutzwürdigen Person ereignen, zu erkennen, so kann er frühzeitig eine Gefahr für die Schutzperson erkennen und bestmöglich abwehren.
Kerstin Becker
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