Der Meisterbrief


Wer sich als Handwerker selbständig machen möchte, muß einen Meisterbrief nachweisen, der ihn nicht nur als Meister seines Feches auszeichnet, sondern auch die Eignung zur Führung eines Handwerksbetriebes nachweist. So ist es zumindest in den 41 zulassungspflichtigen Handwerken, wie in den Handwerken Augenoptiker, Dachdecker und Glaser.

Aber auch in den zulassungsfreien Handwerken bildet die Meisterqualifikation den Grundstein zur Selbständigkeit bzw. zum Aufstieg zur Führungskraft im Stand der Handwerker und anderen Wirtschaftsbereichen. So berechtigt der Meisterbrief zum Beginn eines fachgebundenen Hochschulstudiums. Dies erklärt wahrscheinlich auch das hohe Interesse an der Meisterqualifikation im Handwerk, zumal in die Lehrgängen zum Meister auch die unverzichtbaren Bereiche Betriebswirtschaft, Marketing sowie Mitarbeiter- und Unternehmensführung ihren festen Platz haben.

Wertarbeit, Zuverlässigkeit und eine ständige Wissenserneureung sind halt das Gütesigel für einen jeden Handwerker und auch das Handwerk an sich und werden durch den Meisterbrief gewährleistet. Denn wer möchte sich schon vom Dachdecker das Dach decken oder vom Optiker die Brille anpassen lassen, der nichts von diesem Handwerk versteht?

Die Meisterausbildung umfasst vier Teile, die jeweils losgelöst voneinander bewältigt werden können. Jedem Ausbildungsabschnitt folgt eine eigene Prüfung:

  • 1. Teil: Fachpraxis
  • 2. Teil: Fachtheorie
  • 3. Teil: Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen
  • 4. Teil: Berufs- und Arbeitspädagogik

Sind alle vier Prüfungen erfolgreich absolviert worden, hat der Prüfling den Meisterbrief erworben. Als Voraussetzung zur Meisterprüfung ist eine dreijährige Berufspraxis notwendig – genaue Informationen zur Meisterprüfung bieten natürlich die Handwerkskammern. Anzumerken ist letztlich, dass bis zu 75 Prozent der Ausbildungskosten, die nicht gerade unerheblich sind, durchs so genannte Meister-Bafög gefördert werden können.

Thomas Kroll
t.kroll [ at ] seo-solutions [ dot ] de

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