Immobilienkauf in Spanien


Im Jahre 2007 sind einige Neuerungen im spanischem Steuerrecht in Kraft getreten, die auch den Immobilienkauf betreffen. Obligatorisch ist nunmehr, dass der Käufer eine NIE Nummer vorweisen kann. Die NIE Nummer ist eine Ausländeridentifikationsnummer in Spanien, die sich bei Anmeldung bei der Steuerbehörde zur Steuernummer wandelt.

Des Weiteren ist der Geldfluss beim Kauf einer spanischen Immobilie nachzuweisen. Dabei reicht nicht mehr die bloße Aussage beim Notar, dass der Immobilienverkäufer den Kaufpreis bereits erhalten hat und der Verkäufer dem zustimmt.

RA D.Luickhardt
dietmar.luickhardt [ at ] gmx [ dot ] net]

D.Cano & D.Luickhardt
Rechtsanwälte in Spanien – Betriebswirte – Abogados – Economistas
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