Wege zum schuldenfreien Haus
Bausparverträge dürfen nur ein Finanzierungsbaustein sein Wer sich für eine falsche Baufinanzierung entscheidet, wird schnell zum Verlierer. Leider lassen sich immer noch zu viele Bauinteressenten teils unnütze Lebensversicherungen und Bausparverträge aufschwatzen, nicht selten endet das Fiasko dann in einer Vorfinanzierung, der Rest muss über ein Versicherungsdarlehen getilgt werden. In diesem Fall müsste der Käufer nicht nur 6 Jahre länger bezahlen, auch die Gebühren und Zinsen belaufen sich hier auf ein Vielfaches. Von daher zählt bei jeder Finanzierung nicht nur das vorhandene Eigenkapital (das in keiner Finanzierung fehlen darf!), sondern auch die Wahl der richtigen Finanzierungsbausteine.
Fehler sollten bereits in der Ansparphase vermieden werden, denn sie gefährden bereits die spätere Finanzierung der Immobilie. Denn problematisch wird es dann, wenn ein Bausparer sein Traumhaus gefunden hat aber feststellen muss, dass sein Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist. Hier werden Finanzierer oftmals von den Bausparkassen überredet, zwischen zu finanzieren. Dies ist jedoch viel zu teuer. Andererseits sollte auch darauf geachtet werden, dass in einen Bausparvertrag niemals mehr eingezahlt wird als für die Zuteilung erforderlich. Hier reicht eine Mindestsparleistung von 40 Prozent aus, da bei diesen Tarifen der zinsgünstige Darlehensanteil höher ausfällt.
Finanzierungen über eine Kapitallebensversicherung sollten unterbleiben, denn hier fallen doppelte Gebühren an: zum einen für Versicherungsbeiträge, zum anderen für die Darlehenszinsen in der Tilgungsphase. Im Vergleich zu einem Hypothekendarlehen, das die beste Finanzierungsquelle darstellt, führt eine Lebensversicherung immer zu einer höheren Belastung.
Im Vergleich zu einem Bausparvertrag sind die Zinsen zwar meist (geringfügig) niedriger als bei einem Hypotheken Darlehen, dafür muss auch deutlich mehr für monatliche raten aufgewendet werden. Andererseits darf nicht vergessen werden, dass bei jedem Bausparabschluss auch eine Abschlussgebühr fällig wird, und diese schmälert wiederum die günstigen Nominalzinsen. Vielmehr ist bei der Hausfinanzierung auf Tilgung zu setzen. Diese sollte mindestens 2 Prozent betragen.
Wer falsch finanziert, muss auch bedenken, dass sich in diesem Zusammenhang auch die Verlustzuweisung ändern kann. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen werden oder das Finanzierungsvolumen verringert werden muss. Dann verlagern sich eingeplante Steuererstattungen oder fallen ganz weg. Werden Verluste nachträglich aberkannt, sind an das Finanzamt sogar noch 6 % Zinsen p.a. zu entrichten.
Sebastian Brinzing
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