Festzuschüsse zum Zahnersatz
Seit etwa zwei Jahren haben sich bei den gesetzlichen Krankenkassen die Regelungen zur Erstattung von einigen Zahnarztleistungen erheblich geändert. Während man zuvor einen prozentualen Anteil der tatsächlich beim Zahnarzt anfallenden Kosten tragen musste, werden nun sogenannte Festzuschüsse bezahlt.
Diese Festzuschüsse werden auf Basis der so genannten Regelversorgung berechnet, die bundeseinheitlich festgeschrieben wurde. In der Regel beträgt der Festzuschuss 50 Prozent der sogenannten Regelversorgung, welche die medizinisch notwendige Basisversorgung darstellt. Wer die von der Krankenkasse empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig in Anspruch genommen hat, und dies durch die entsprechenden Eintragungen in seinem Zahnarzt-Bonusheft nachweisen kann, kann seinen persönlichen Festzuschuss auf bis zu 65% der Regelversorgung steigern, abhängig von Häufigkeit und Regelmäßigkeit der wahrgenommenen Vorsorgeuntersuchungen.
Der Versicherungsnehmer hat darüber hinaus die Wahl zwischen drei Arten der Versorgung: Zum einen kann er die Regelversorgung wählen (z.B. eine unverblendete Zahnkrone), zum zweiten die gleichartige Versorgung (z.B. Verblendkrone) und zum dritten die andersartige Versorgung (z.B. Zahnimplantat statt Zahnbrücke). Der festgelegte Zuschuss (wie schon erwähnt, je nach Vorsorge 50-65% der Regelversorgung), wird in allen drei Fällen von der Krankenkasse gezahlt und ist bei allen Patienten gleich.
Das bedeutet – je hochwertiger und teurer die Behandlung oder der Zahnersatz ist, die der Patient sich wünscht, desto höher wird der Abstand zwischen Leistung und Festzuschuss und damit der Eigenanteil des Patienten.
Viele gesetzlich Versicherte zahlen momentan deutlich mehr für Zahnarzt und Zahnersatz als noch vor ein einigen Jahren und werden auch künftig mit erheblich höheren Kosten rechnen müssen. Die Folgen sind jetzt schon sichtbar: Viele gesetzlich Versicherte halten die meist sehr plötzlich auftretenden Kosten für den Zahnarztbesuch, die sich schnell auf mehrere tausend Euro addieren könne, für kaum noch finanzierbar.
Kerstin Becker
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