Zahnbehandlung: Wie entstehenden Kosten mindern?
Als Folge des Abbaus der Leistungen von gesetzlichen Krankenversicherungen in den Bereichen Zahnbehandlung und Zahnersatz empfiehlt sich mittlerweile mehr und mehr die zusätzliche Absicherung durch eine Zahnzusatzversicherung, denn sie kann die durch die steigenden Eigenanteilskosten in den Krankenversicherungen entstehenden Kosten mindern.
Als erstes sollte immer die persönliche Zahnsituation eingeschätzt werden: Bei einem gesunden Gebiss kann es sein, dass es erst sehr viel später zu einer Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen kommen wird. Aus diesem Grund sollte vor jedem Versicherungsabschluss einer von einem Zahnarzt geprüft werden, inwiefern Zahnersatz oder erhaltende Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt benötigt werden. Bei einer bereits beginnenden Parodontitis empfiehlt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung in jedem Fall, da im weiteren Verlauf dieser Krankheit mit Zahnverlust zu rechnen ist. Genau das gleiche gilt bei geschädigten Zähnen, stark gefüllten Zähnen, Zähnen mit Wurzelschäden, aber auch bei mehr als einer bereits vorhandenen Zahnbrücke oder Zahnkrone. Bei den Versicherungen gibt es eine Fülle von Tarifen mit unterschiedlichen Leistungen, sie bieten normalerweise Zahnimplantate, Zahnersatz, Laborkosten sowie Übernahme der Kosten für eine eventuell anfallende Anästhesie, für Stiftzähne, für keramische Verblendungen von Brücken sowie von Kronen oder Inlays. Zusätzlich gewähren manche Versicherer die Erstattung von Wurzelbehandlungen und professioneller Zahnreinigung sowie die Verblendung der Backenzähne durch Zahnkronen.
Einige Versicherungsunternehmen fordern vor dem Abschluss der Versicherung einen Bericht über den aktuellen Zustand der Zähne vom behandelnden Zahnarzt. Darauf folgt eine jährliche Staffelung für den Zuschuss zu einer Brücke oder Zahnkrone, der sich jährlich erhöht. Manche Zahnzusatzversicherungen verweigern die Zahlung der Leistung bei stark vorgeschädigten Zähnen. Daher sollte man vor Abschluss genauestens auf erforderliche Angaben und Anforderungen achten. Auf eine Wartezeit von ungefähr einem halben Jahr bis die Leistungen erbracht werden können, besteht fast jede Zahnersatz Versicherung. Einzige Ausnahme sind Unfälle – hier entfällt die Wartezeit und das das Versicherungsunternehmen zahlt sofort. Besonders empfehlenswert sind Versicherungen, die einen prozentualen Zuschuss zu dem von der Krankenkasse geleisteten Betrag erstatten. Beim Wechsel in eine private Krankenversicherung kann die Zahnzusatzversicherung durch einen Aufhebungsvertrag gekündigt werden, falls Maßnahmen wie Zahnbehandlungen oder Zahnersatz von der privaten Krankenversicherung getragen oder prozentual bezuschusst werden sollten.
Kerstin Becker
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