Gesundheitsreform seit April in Kraft


Nachdem in der Politik lange gekämpft und gerungen wurde ist der erste Teil des Mammutprojektes seit Anfang April in Kraft. Doch viele Verbraucher wissen noch nicht so recht welche Veränderungen auf sie zukommen. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen:

Ausweitung der Pflichtleistungen
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wurden auf empfohlene Impfungen der ständigen Impfkommission (z.B. Influenza, Meningokokken C oder Pneumokokken), ärztlich verordnete Eltern-Kind-Kuren, Reha-Behandlungen für alte Menschen sowie auf die Betreuung Schwerstkranker und Sterbender in den eigenen vier Wänden ausgeweitet. Nicht mehr bezahlt werden jetzt Komplikationen aufgrund von selbstverschuldeter Behandlungsbedürftigkeit, wie z.B. durch Schönheitsoperationen, Piercings oder Tätowierungen.

Gesundheitsfonds ab 2009
Ab 2009 soll es mit dem Start des Gesundheitsfonds einen bundesweit einheitlichen Beitragssatz geben, der im Gesundheitsministerium festgelegt wird. Reicht das Geld nicht aus, kann eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent zusätzlich von seinen Mitgliedern verlangen. Kassen, die deutliche Überschüsse erwirtschaften, können Ihren Versicherten finanzielle Vergünstigungen gewähren oder Beiträge zurückerstatten.

Gering verdienende Selbstständige werden entlastet
Selbstständige mit niedrigen Einkommen, die gesetzlich versichert sind, sollten zum 1. April Ihren Krankenkassenbeitrag neu berechnen lassen. Das fiktive Mindesteinkommen wird auf 1.225 Euro gesenkt – somit sind für gering verdienende Selbstständige Einsparungen von bis zu 100 Euro im Monat möglich.

Wahltarife bieten Einsparungsmöglichkeiten
Für alle Krankenkassen gibt es ab dem 1. April 2007 die Möglichkeit allen Versicherten neue Tarife anzubieten. Darunter gibt es auch die Möglichkeit Tarife mit Selbstbehalt zu wählen: Das bedeutet, dass Patienten einen geringeren Beitrag bezahlen, wenn sie sich Verpflichten einen Teil der Behandlungskosten selbst zu zahlen. Hieraus ergeben sich Einsparungsmöglichkeiten von bis zu 600 Euro im Jahr, doch wer sich für diese Tarife entscheidet, ist mindestens drei Jahre an die Kasse gebunden. Auch eine Kündigung nach einer Erhöhung, oder wie bisher nach 18 Monaten ist momentan ausgeschlossen. Außerdem neu: Patienten, die außer Vorsorgeuntersuchungen keine Leistungen in Anspruch nehmen, können einen Bonus von ihrer Kasse erhalten.

Unversicherte müssen aufgenommen werden
Ab April muss jede Krankenkasse Unversicherte wieder aufnehmen, wenn sie vorher versichert waren. Die Änderung trifft momentan auf über 300.000 Deutsche zu, die aktuell nicht krankenversichert sind. Vormals Privatversicherte haben ab Juli die Möglichkeit zu ihrem privaten Anbieter zurückzukehren. Falls die Beiträge nicht bezahlt werden können, soll es staatliche Zuschüsse geben.

Schlechte Zeiten für Vorsorgemuffel
Wer ab Anfang 2008 auf Vorsorge-Tests der Kassen verzichtet, muss im Krankheitsfall mehr zuzahlen. Die Beschränkung der Zuzahlungspflicht auf ein Prozent des Haushaltseinkommens gilt ab 2008 nur noch für Patienten mit Vorsorgeheft oder Teilnehmer an so genannten Chroniker-Programmen.

Vorerst alles beim Alten für privat Versicherte
Ab 1. Januar 2009 treten auch Änderungen für privat Versicherte in Kraft. Ab dann müssen die privaten Krankenversicherungen einen Basistarif anbieten, der im Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenkasse entspricht. Die Beiträge dürfen die Höchstbeträge der gesetzlichen Kassen - derzeit um die 500 Euro im Monat - nicht überschreiten. Ablehnen dürfen die privaten Krankenversicherungen im Basistarif niemanden, die Gesundheitsprüfung entfällt.

Jedoch: Seit dem 2. Februar 2007 müssen Versicherte nachweisen, dass sie drei Jahre ununterbrochen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lagen, also drei Jahre lang in Folge mehr als 47.700 Euro brutto verdient haben. Ein einmaliges Überschreiten reicht nicht mehr.

Krankenkassenvergleich im Netz
Ausführliche Informationen über die neuen Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen, einen Beitrags- und Leistungsvergleich sowie zusätzliche Informationen zur Gesundheitsreform finden sie im Internet.

Tobias Röver
tobberich [ at ] web [ dot ] de

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