Habe ich ein Rückgaberecht wenn die gelieferte Ware
nicht zur Beschreibung passt?


Sie bestellen z.B. in einem Onlineshop einen neuen Kleiderschrank und stellen bei Lieferung fest, dass die Farbe im Katalog viel dunkler war als die des gelieferten Schranks. Als Sie sich beim Händler deswegen beschweren wollen, sagt der Ihnen dazu, dass solche Abweichungen laut allgemeinen Geschäftsbedingungen hingenommen werden müssen, Sie möchten den Kleiderschrank so aber nicht behalten und bezahlen.

In diesem Streitfall gilt:
Ein Verkäufer kann geringe Abweichungen wie Farbe oder Struktur eines Naturproduktes im Vorhinein durch seine allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswirksam von einer Gewährleistungspflicht ausschließen.

Normalerweise kommt ein Kaufvertrag erst zustande, wenn die gelieferte Ware der vereinbarten entspricht. Eine Abweichung stellt zwar ein Mangel dar und bringt nach der Schuldrechtreform die Gewährleistungsrechte zum greifen, aber wie erwähnt hat der Verkäufer ein Recht darauf kleine Abweichungen in seinen AGB´s aufzunehmen.

Sie müssen sich also darauf einstellen, dass der Farbton des Kleiderschrankes gering abweichen kann und die Ware bezahlen. Daher ist es wichtig bei Bestellungen solcher Art immer einen Blick in die AGB´s des Händlers zu werfen, um nicht im Nachhinein solche Enttäuschungen zu erleben.

Fehmi Kucin
info [ at ] npk24 [ dot ]de

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