Wegweiser für die Gründung einer spanischen SL
Die spanische SL ist im Grundgefüge mit der deutschen GmbH vergleichbar. Da es zunehmend Existenzgründer gibt, die die Gründung selbst durchführen möchten, zeigen wir Ihnen den richtigen Weg zur Firmengründung in Spanien.
Unsere deutsch-spanische Rechtsanwaltskanzlei steht Ihnen bei jedem Gründungsschritt zur Seite. Selbstverständlich übernehmen wir die Vollgründung der spanischen SL, stellen auf Wunsch den Geschäftsführer mit spanischem Wohnsitz, eröffnen Ihr Bankkonto und stellen Ihrer spanischen Gesellschaft einen Sitz in unseren Kanzleien in Spanien zur Verfügung. Darüber hinaus führen wir für Sie und Ihre spanische Firma die Buchhaltung, erledigen die Steuerererklärungen und für Fragen sind wir auch in Deutschland erreichbar. Für die schnelle Inbetriebnahme einer Firma bieten wir vorgegründete Gesellschaften an, die bereits über eine Steuernummer verfügen und betriebsbereit sind.
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Gründungsschritte einer spanischen SL:
- 1. Beantragung der persönlichen NIE für die Gesellschafter und Geschäftsführer
- 2. Reservierung des Gesellschaftsnamens
- 3. Einzahlung des Mindeststammkapitals bei einer spanischen Bank. Das Mindeststammkapital beträgt 3006.- Euro
- 4. Ausarbeitung der Satzung
- 5. Zeichnung der Gründungsurkunde bei einem spanischen Notar
- 6. Steuerliche Abwicklung und Beantragung der vorläufigen CIF
- 7. Antrag auf Eintragung beim Handelsregister
Nach der Eintragung im Handelsregister ist die spanische SL eine juristische Person und bietet Ihnen die Vorteile einer Kapitalgesellschaft. Die übrigen Formalitäten erledigen wir als Ihre Steueranwälte.
Wir stehen Ihnen in ganz Spanien und Deutschland zur Verfügung.
Rechtsanwälte – Abogados – Economistas;
www.anwalt-spanien.com | www.anwalt-aktiv.de
Dieser Text wurde von Rechtsanwalt – Abogado insc. D.Luickhardt erstellt und ersetzt keine Einzelfallberatung. Die Haftung ist ausgeschlossen, obgleich der Text nach bestem Wissen erstellt wurde. Stand: 2007
Dietmar Luickhardt
Dietmar.Luickhardt [ at ] gmx [ dot ] net
