Die Hintergründe von Heizkosten


Heizkosten sind Teil der Betriebskostenabrechnung in einem Miet-Gebäude. In Deutschland sind diese Heizkosten durch die Heizkostenabrechnungsregelung abgesichert und die Wärmelieferung an den Endverbraucher ist durch eine gesetzliche Verpflichtung der Anbieter selbst geregelt.

Die Zusammenstellung der Heizkosten oder auch Heizkostenaufstellung unterteilt sich zum einen in der gelieferten Energie und zum anderen in den Kosten von Bedienung oder Wartung einer Heizanlage oder eines Heizungsraums oder auch z.B. der Schornsteinfegerkosten.

Heizkosten beinhalten jedoch nicht eventuelle Reparaturkosten der Heizungsanlagen oder auch so genannte sachfremde Positionen wie z.B. der Strom für eine Treppenhausbeleuchtung fallen nicht unter die Heizkostenaufstellung.

Die Verteilung der Kosten auf die Mieter ist abhängig von der jeweiligen Nutz- bzw. Mietfläche eines jeden Mieters. Diese werden dann nach einem Nebenkostensystem abgerechnet, so dass jeder Mieter ein Höchstmaß an Gleichberechtigung erhält, da alle Kostenpositionen aufaddiert werden und so schließlich jene entstandenen Gesamtkosten auf alle Mieter umverteilt und somit aufgeteilt werden.

Jedoch muss bedacht werden, dass eine Heizungsanlage in der Entwicklung vom Ursprung (in Form von Brennstoff) bis hin zum Ziel (der erwärmten Raumluft im Mietobjekt selbst) immer letztendlich an Wirkungskraft verliert.

Dieser Verlust von bezogener Energie liegt daran, dass diese aus den Gebäuden entweicht oder Wärmeleitungen auf ihrem Weg durch das Gebäude ebenfalls Energie verlieren und so nicht in vollem Maße den schließlich heizenden Mieter erreicht und auch durch die Wand zur Nachbarwohnung beim Heizen der eigenen Wohnung Wärme verloren geht, welches in diesem Falle dem nicht heizenden Nachbar zu Gute kommt.

Es entstehen auch Kosten, falls der Mieter nicht heizt, nämlich durch den Bereitschaftsbetrieb von Heizungsanlagen. So werden nur 50 bis 70 % der Kosten aufgrund des Verbrauches abgerechnet, die so genannten Verbrauchskosten, und der Rest nach der Wohnfläche, solange diese grundsätzlich beheizbar ist, die so genannten Festkosten.

Somit mögen die Hintergründe von Heizkosten zunächst kompliziert wirken, sind aber nicht zuletzt durch eine Vielzahl von gesetzlichen Verordnungen und Bestimmungen genauestens geregelt.

Karsten Ganter
ganter_k [ at ] hotmail [ dot ] com

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