Altersvorsorge mit einem VL Fondssparplan
Vermögenswirksame Leistungen, auch VL genannt, stehen fast jedem deutschen Arbeitnehmer zu. Viele Sparer nutzen diese nach wie vor zum Besparen von Bausparverträgen. Bei einem Darlehensverzicht und einer Sparrate, die gerade genügt die Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie vollständig auszuschöpfen, ergibt sich in etwa eine jährliche Rendite von knapp 6 % – Sicherlich nicht die schlechteste Lösung.
Nur wenige wissen jedoch, dass die Arbeitnehmersparzulage für einen Bausparvertrag und VL Fondssparplan gleichzeitig gewährt wird. Leichtfertig werden somit staatliche Zulagen verschenkt. Das VL Fondssparen mit bis zu 18 %, auf maximal 400 Euro pro Jahr, durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert wird, verzichten die Anleger zugleich auf eine attraktive Bonusrendite.
Dabei sind vermögenswirksame Leistungen gerade bei geringer Verdienenden die ideale Möglichkeit mit geringen Mitteln den Vermögensaufbau voranzutreiben. Sparer, deren steuerpflichtiges Einkommen unterhalb von 17.900 Euro liegt, haben Anrecht auf die zuvor erwähnte Arbeitnehmersparzulage.
VL Fondssparpläne eignen sich auch hervorragend für die private Altersvorsorge. Oftmals bezuschusst sogar der Arbeitgeber die VL Zahlungen.
Die Auswahl an qualitativ hochwertigen VL Fonds ist groß. Ein globaler Aktienfonds kann durch eine Aneinanderreihung von Sparplänen auch über 36 oder 42 Jahre durch vermögenswirksame Leistungen bespart werden.
Dies ist nötig, da ein VL Fondssparplan zunächst über 6 Jahre bespart und ein weiteres Jahr unangetastet bleiben muss. In diesem letzten Jahr kann jedoch bereits ein neuer Sparplan, selbstverständlich auch mit dem gleichen Investmentfonds, weiter bespart werden.
VL Sparen mit Fonds ist überdies kostengünstig und unkompliziert. VL Sparpläne können bei Fondsdepotbanken wie der ebase in bereits bestehende Fonddepots aufgenommen werden, es fallen dann keine zusätzlichen Kosten an.
Der Sparer erhält in Folge einen jährlichen Beleg für die erbrachten vermögenswirksamen Leistungen. Diesen muss er lediglich seiner persönlichen Einkommenssteuererklärung beifügen und den Betrag in der Anlage N deklarieren. Das Finanzamt nimmt die Zuordnung dann automatisch vor und fügt die Summe dem bestehenden VL Sparvertrag nach Abschluss des siebenten Jahres gut.
Torsten Breitag
info@riester-fonds-altersvorsorge.de
