Berufsunfähigkeitsversicherung:
Eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt


Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der privaten Haftpflicht- und der Unfall-Versicherung eine der wichtigsten privaten Versicherungen überhaupt.

Bis vor wenigen Jahren war Berufsunfähigkeit für Sozialversicherungspflichtige noch mehr oder weniger im Zuge der pflichtigen Rentenversicherung abgedeckt, seit einer Gesetzesänderung gilt hier jedoch die Maßgabe: ab dem Geburtsjahr 1961 deckt die gesetzliche Rentenversicherung nur noch die sogenannte Erwerbsunfähigkeit ab und leistet erst ab einer möglichen Arbeitsfähigkeit von weniger als drei Stunden am Tag (das sog. Restleistungsvermögen), dann jedoch auch erst, wenn eine Verweisung auf andere Berufe aus gesundheitlichen Gründen nicht in Frage kommt. So kann zum Beispiel ein Tischler, der wegen Verlusts eines Armes nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, durchaus noch als Pförtner eingesetzt werden und ist damit lt. Gesetz nicht völlig erwerbsunfähig, bekommt also keine Rente. Dabei ist es unerheblich, ob er eine Anstellung in einem anderen Beruf tatsächlich bekommt. Allein die Möglichkeit einer anderen Berufswahl ist ausschlaggebend, um die Rente nicht zu erhalten.

Diese große Lücke durch die Änderung der Gesetze in der Sozialversicherung schließt die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie bezahlt die Leistungen ohne Berücksichtigung des Restleistungsvermögen und konkret auf den zuletzt ausgeübten Beruf, sobald gesundheitlich bedingte Berufsunfähigkeit im vertraglich vereinbarten Umfang auftritt, unabhängig vom Auslöser der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, und unabhängig vom Restleistungsvermögen.

Thomas Nissen
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