Details zum Rechtsschutz
Eine Versicherung, die als eine der am weitest verbreiteten Individualversicherung angesehen werden kann, ist die Haftpflichtversicherung. Sie wird abgeschlossen, damit der Versicherungsnehmer vor Schadensersatzkosten, die von Dritten geltend gemacht werden, zu schützen. Sie ist neben einer günstige Autoversicherung mitunter einer der wichtigsten Versicherungen im Alltag.
Nicht geschützt ist der Versicherungsnehmer jedoch vor den Kosten eines Rechtsstreits, der unter Umständen dem Schadensersatzanspruch voraus geht. Diese Kosten, vor allem Gerichtskosten und die Entgeltung des Anwalts, aber auch die Entschädigung für vor Gericht aussagenden Zeugen und das Honorar von hinzugezogenen Sachverständigen, müssen in jedem Fall von der Partei getragen werden, die vor Gericht nicht Recht bekommen hat. Wurde ein Urteil zu Gunsten der gegnerischen Partei gefällt, so muss man zusätzlich deren Kosten übernehmen. Je nach Dauer und Umfang der Verhandlung können die Kosten des Rechtsstreits die des Schadensersatzes übertreffen. Gegen solche Kosten kann man sich durch einen Rechtsschutz schützen. Diese übernimmt die aus einem Rechtsstreit entstandenen Kosten bis zu einer vertraglich festgesetzten Höhe, welche im Normalfall um 250.000 Euro liegt.
Dies ist in der Regel ausreichend, um einen Rechtsstreit durch zwei Instanzen hindurch zu führen. Zudem kommen auch viele Versicherungsgesellschaften für durch juristischen Streit entstandene Kosten im Ausland auf. Für welche Länder dies im einzelnen gilt, hängt jedoch von den Konditionen der einzelnen Anbieter ab. Im Normalfall deckt ein solcher Auslandsrechtsschutz neben der EU auch das restliche europäische Ausland und eine Reihe von Ländern im Mittelmeerraum ab. Die Versicherungssumme im Ausland fällt jedoch mit bis zu 50.000 Euro deutlich geringer aus.
Eine Besonderheit bei der Rechtsschutzversicherung ist, dass sie modular aufgebaut ist, d. h. sie gilt nicht für jede Art von juristischer Auseinandersetzung, sondern nur für einen oder mehrere Bestimmte Bereiche, die beim Abschluss der Police ausgewählt werden. So gilt ein Arbeits-Rechtsschutz zum Beispiel nur für Verfahren, in denen Streitigkeiten bezüglich des Arbeitsverhältnisses verhandelt werden, ein Straf-Rechtsschutz hingegen kommt ausschließlich für ein Strafverfahren auf.
Sabrina Fries
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