Die Gesetzlichen Krankenkassen
Arbeiter und Angestellt, die unter einem bestimmten Verdienst liegen (zurzeit 3.975,- Euro pro Monat) sind automatisch in einer gesetzlichen Krankenversicherung gegen Krankheit versichert. Sie können sich auch nicht gegen die Versicherung entscheiden, da sie eine Pflichtversicherung ist. Lediglich die (gesetzliche) Krankenkasse können sie frei wählen – was durchaus im Geldbeutel spürbar sein kann.
Ein Vorteil dürfte der sein, das fast 95 Prozent der Leistungen für den Versicherten vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Mit anderen Worten, die Versicherung muss größtenteils die Kosten übernehmen, die der Versicherte im Krankheitsfall verursacht. Durch eine private Krankenzusatzversicherung von einer Privatkrankenkasse, beispielsweise im Zahnbereich, ist auch für gesetzlich Versicherte ein nahezu optimaler Schutz möglich. Im Zuge der Gesundheitsreform in der Bundesrepublik Deutschland werden jetzt auch gesetzlich Versicherte von freien Wahltarifen profitieren können und vor allem sparen können.
Der monatliche Beitrag wird anhand des monatlichen Einkommens eines gesetzlich Versicherten ermittelt. Er zahlt also keine feste Summe, sondern einen prozentualen Beitrag aus seinem Einkommen. Vor allem hier können Versicherte einige Euro im Monat sparen, denn auch gesetzliche Krankenkassen haben nicht alle den gleichen prozentualen Beitragssatz – auch hier gibt es relevante Unterschiede. So berechnet beispielsweise die IKK-Direkt lediglich 12,0 Prozent – die CITY BKK hingegen satte 15,5 Prozent. Immerhin ein Unterschied von 3,5 Prozent. Bei einem Monatverdienst von 1.000,- Euro kommen da plötzlich 35,- Euro zusammen, was auf das Jahr gerechnet über 400,- Euro macht – dafür kann man sich schon mal eine Woche Urlaub am Meer gönnen.
Selbst die bekannteste gesetzliche Krankenkasse – die AOK – gehört nicht gerade zu den günstigsten. Interessanterweise treten sogar unterschiedliche Beiträge zwischen den einzelnen Bundeskrankenkassen auf – die AOK Baden-Württemberg hat einen anderen Beitragssatz als etwa die AOK Sachsen. Dabei sind die Leistungen beider Kassen vollkommen gleich – der Gesetzgeber schreibt sie ja schließlich konkret vor.
Auch wenn die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen gleich sind gibt es Unterschiede, vor allem finanzielle. Es lohnt sich also auch, oder sogar vor allem, für einen gesetzlich Versicherten, sich verschiedene Angebote einzuholen. Viele Arbeitgeber empfehlen ihren Angestellten und Arbeitern auch eine bestimmte Krankenkasse. Profitieren sie doch ebenfalls von günstigeren Beitragssätzen, da sie laut Gesetz die Hälfte der Krankenversicherung für ihre Leute übernehmen müssen.
Seit dem 01. Januar 2001 können gesetzlich Versicherte ihre Krankenversicherung mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zu jedem Ende eines Kalendermonats kündigen und in eine andere gesetzliche Kasse wechseln, an die sind sie aber dann mindestens 18 Monate gebunden. Die außerordentliche Kündigung wegen eines Arbeitswechsels wurde dafür parallel abgeschafft.
Ralf Eppmann
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