Einkommensgrenze Krankenversicherung


Wer in eine private Krankenversicherung wechseln möchte, unterliegt möglicherweise einer gesetzlichen Versicherungspflicht. Dies betrifft vor allem Angestellte und Arbeitnehmer. Selbständige und Freiberufler können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.

Häufig herrscht aber Verwirrung beim Thema private Krankenversicherung Einkommensgrenze. So werden die Begriffe Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) häufig miteinander verwechselt. Der Versicherungsinteressent verliert schnell den Überblick. Darüber hinaus sind bei einem Wechsel private Krankenversicherung auch eine Reihe von weiteren Faktoren zu berücksichtigen, beispielsweise die Familienplanung und Anzahl der Kinder.

Einkommensgrenzen im Überblick:
1. Jahresarbeitsentgeltgrenze – ist entscheidend für den Wechsel in die PKV auch verwendet: Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeits-
verdienstgrenze

In den letzten Jahren ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze immer weiter gestiegen. Für Arbeitnehmer und Angestellte wird es dadurch schwieriger, sich entweder freiwillig für eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenkasse zu entscheiden. Es lohnt sich aber ein Vergleich der unterschiedlichen Systeme im Einzelfall.

Für das Jahr 2006 gelten: 47.250 Euro jährlich / 3.937,50 Euro monatlich.

2. Beitragsbemessungsgrenze – ist entscheidend für die Beitragsberechnung in der GKV auch verwendet: Bemessungsgrenze

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Höhe des Beitrages abhängig von dem Prozentsatz der ausgewählten Krankenkasse und vom Gesamteinkommen. Beiträge werden gedeckelt, das bedeutet, dass sie nur bis zu einer Einkommensobergrenze erhoben werden. Diese Grenze wird als Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung bezeichnet. Das darüber liegende Einkommen wird nicht in die Beitragsberechnung einbezogen. Diese Grenze wird meistens mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze verwechselt, welche für die private Krankenversicherung entscheidend ist. Jährlich wird die Beitragsbemessungsgrenze an die Lohn- und Gehaltsentwicklung aller Versicherten im Allgemeinen angepasst.

Für das Jahr 2006 gelten: 42.750 Euro jährlich / 3.562,50 Euro monatlich.

Sven Medwig