Erstattung der Reiserücktrittskosten – ja oder nein?


Es gibt verschiedene Fälle, in denen eine Erstattung der Reiserücktrittskosten eintreten kann, oder aber auch nicht. Dafür sollen folgende Beispiele zur Veranschaulichung dienen. In jedem Fall gilt aber: vieles liegt auch im Ermessensspielraum der Versicherung. Darum sollte man die passende auswählen, damit ein günstiger Reiserücktritt erfolgen kann.

Ein Einzelfall besagt zum Beispiel, dass die Versicherung nicht für die Stornokosten eintritt, weil einem Urlauber besondere Gefahren im Zielland nicht bekannt waren. In diesem Fall hatte der Betroffene zwar direkt nach Buchung eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Kurz darauf erfuhr er von einem Virus im Reiseland, stornierte die Reise wieder und wollte die Stornokosten dann von seiner Versicherung erstattet bekommen.

Die Begründung dafür war unter anderem, dass durch die Nachricht vom Virus im ausgewählten Urlaubsland eine psychische Erkrankung erlitten worden sei. Etwas derartiges ist aber keine unerwartet schwere Erkrankung und somit durch die Versicherung nicht abgedeckt. Auch dass der Betroffene auf Grund des ausgebrochenen Virus’ nicht reisen wollte, ist kein Grund für eine Erstattung der Reiserücktrittskosten. Die Angst vor dem Virus oder vor etwas Vergleichbarem kann natürlich nicht abgesichert werden. Wenn im Urlaubsland aber tatsächlich eine Erkrankung erfolgt, die dann zum Abbruch der Reise führt, gilt natürlich der Versicherungsschutz für einen Reiseabbruch.

In einem anderen Fall wollte jemand für den Zeitraum der gebuchten Reise seine Kinder zur Betreuung bei einer Bekannten der Familie unterbringen. Diese erkrankte dann aber und konnte somit die Kinder nicht betreuen. Ein günstiger Reiserücktritt war nötig und die Versicherung übernahm auch die anfallenden Kosten. Analog gilt, dass auch eine Erstattung der Reiserücktrittskosten erfolgt, wenn die geplante Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen während des eigenen Urlaubs durch Krankheit oder Unfall plötzlich nicht mehr gewährleistet werden kann.

Elke Lohre
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