Erwerbsunfähigkeitsversicherung – eine sinnvolle
Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Berufstätige sollten sich gegen eine mögliche Arbeitsunfähigkeit absichern, heutzutage kann man schnell durch Krankheit oder auch durch einen Unfall seine finanzielle Sicherheit verlieren. Eine freiwillige und private Berufsunfähigkeitsversicherungen sind daher mehr als notwendig, um sich vor den Folgen der Arbeitsunfähigkeit zu schützen, denn die gesetzliche Sozialversicherung bietet bei einer Berufsunfähigkeit, zum Beispiel durch Krankheit, nur eine Grundversorgung an.
Sollte ein Berufstätiger bei dieser Grundversorgung arbeitsunfähig werden, so wird ihm von seinem Bruttoeinkommen, ca. 40 % bei der Erwerbsunfähigkeit und 27 % bei der Berufsunfähigkeit ausgezahlt. Dabei bekommen Berufsanfänger, die noch keine fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, keine Leistungen. Wer hier eine private Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt, der kann beruhigt sein, was das Finanzielle angeht, denn jetzt würde die Versicherung eine monatliche Rente an den Versicherten auszahlen. Die genaue monatliche Rente und der Versicherungsumfang, werden bei Vertragsabschluss vereinbart.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt für den Versicherten, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seine regelmäßige Erwerbstätigkeit auszuüben und das bedeutet, er kann nicht länger als sieben Stunden durchschnittlich in der Woche tätig sein.
Aber was ist eigentlich der genaue Unterschied zwischen der Berufsunfähigkeit und der Erwerbsunfähigkeit bei Berufstätigen? Die Berufsunfähigkeits-
versicherung ist eine berufsabhängige Versicherung, die Erwerbsunfähigkeits-
versicherung hingegen ist nicht berufsabhängig, sie richtet sich also an alle berufstätigen Arbeitnehmer.
Auch für Studenten lohnt sich der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversi-
cherung. Wenn der versicherte Student sein Studium aufgibt und er übt auch keine berufliche Tätigkeit im angestrebten Beruf aus, dann besteht nur noch für den Fall der Erwerbsunfähigkeit Versicherungsschutz. Bei einem Wechsel des Studienfachs, oder bei Aufnahme einer anderen Berufstätigkeit wird der Versicherungsschutz angepasst.
Julia Siebel
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