Gebäudeversicherung


Die Gebäudeversicherung umfasst als Versicherungsgegenstand das Gebäude. Die häufigste Variante ist die verbundene Gebäudeversicherung, diese umfasst normalerweise eine Feuer-, eine Sturm- und eine Leitungswasserversicherung. Demnach werden Sturm-, Feuer- und Leitungswasserschäden am Gebäude durch diese Versicherung gedeckt. Aber auch die Kombination von nur zwei Elementen oder Einzelvereinbarungen sind bei Abschluss einer Gebäudeversicherung selbstverständlich möglich.

Schon beim Bau eines Hauses können die Bauhelfer im Rahmen einer Bauhelferversicherung abgesichert werden.

Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist die Wichtigkeit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung, da diese für Schäden die vom Haus oder Grundstück ausgehen abdeckt. Das Ziel der Gebäudeversicherung ist es, den Eigentümer des Gebäudes vor den finanziellen Schäden zu sichern. Die Sanierung beziehungsweise der Wiederaufbau des Gebäudes kann durch die Versicherungsleistung finanziert werden.

Die Vertragsgestaltung ist vielseitig, auch Gebäudezubehör, wie zum Beispiel Gewächshäuser, Hundehütten oder Briefkastenanlagen, können in den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung eingebunden werden.

Vertraglich festgelegt werden können auch weitere Aufwendungen, wie zum Beispiel die Kosten für die Beseitigung von umgestürzten Bäumen. Neben den üblichen Vertragsinhalten (Sturm, Hagel, Brand, Blitzschlag, Implosions- und Explosionsschäden, der Aufschlag von Luftfahrzeugen, dessen Teilen oder Ladung, Leitungswasserschäden, Frostschäden, Bruchschäden etc.) können bei einigen wenigen Versicherungsgesellschaften auch so genannte Elementarrisiken (Lawinen, Erdbeben, Überschwemmungen etc.) abgesichert werden.

Die Höhe der Versicherungsprämie wird beeinflusst beispielsweise durch den Umfang der vereinbarten Risiken, durch die Gefahrenzone (Gebäudestandort) und durch die Bauartklasse des Gebäudes.

Um eine so bezeichnete Unterversicherung oder Überversicherung des Gebäudes zu vermeiden ist eine regelmäßige Überprüfung des Vertragsinhaltes notwendig. Durch diese Kontrolle beziehungsweise durch die ausreichende Absicherung kann garantiert werden, dass im Falle eines Schadens die Versicherungsleistung genügt, um die Sanierung oder den Wiederaufbau des Gebäudes zu finanzieren. Insbesondere auf Einbauten, Anbauten und Umbauten ist hierbei zu achten (Installation von Solaranlagen). Damit in diesen Fällen keine Unterversicherung zustande kommt sind die regelmäßige Kontrolle und auch die Meldung an die Versicherungsgesellschaft von Nöten.

Markus Heck
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