Gesundheitsreform 2007 –
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz


Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Lange hat die Schwarz-Rote Koalition gerungen, nun ist es vollbracht.

1. Die 3-Jahresregel
Erfreulicherweise ist die Pflichtversicherungsgrenze von derzeit 3.975,– EUR monatlich nicht angehoben worden. Erschwert wird nun der Zugang zur privaten Krankenversicherung für freiwillig versicherte Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Nunmehr muss geprüft werden ob das Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung in den drei vergangenen Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG) überschritten hatte. Erst dann kann ein Wechsel in die private Krankenversicherung vollzogen werden. Für die Praxis bedeutet dies, dass nun nur noch Personen die schon im Jahr 2004 freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung waren, sich in 2007 privat Krankenversichern können. Für diese Personen lohnt sich in jedem Fall ein umfassender Versicherungsvergleich.

2. Versicherungspflicht für Nichtversicherte

GKV
Seit dem 01.04.2007 besteht eine generelle Versicherungspflicht für alle die der GKV zuzuordnen sind oder die vor Ihrer Nichtversicherung als letzte Krankenversicherung eine GKV hatte.

PKV
Ab dem 01.07.2007 besteht eine Versicherungspflicht für alle zur Zeit Nichtversicherten die der PKV zuzuordnen sind, oder die als letzte Krankenversicherungen eine Private Krankenversicherung hatten. Ab dem 01.01.2009 besteht auch für diesen Personenkreis eine Versicherungspflicht. Diese Personen können in den Standardtarif wechseln. Dieser ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt, und der Leistungsumfang ist identisch mit der GKV.

3. Basistarif
Ab dem 01.01.2009 muss jedes PKV-Unternehmen einen brancheneinheitlichen Basistarif anbieten, dieser entspricht dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung, und darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. In diesem Tarif besteht Kontrahierungszwang, d.h. es dürfen keine Risikozuschläge vereinbart bzw. Ausschlussklauseln aufgrund des Biometrischen Risikos formuliert werden. Es wird jedoch zwischen Neu-und Bestandskunden unterschieden. Neukunden ab 01.01.2009 können jederzeit in den Basistarif wechseln. Bestandskunden haben diese Möglichkeit lediglich im ersten Halbjahr 2009, danach erst wieder ab dem 55. Lebensjahr.

4. Alterungsrückstellungen und Portabilität
Wechseln Bestandskunden in den Basistarif eines anderen Versicherungsunternehmens, können sie im ersten Halbjahr 2009 Ihre angesammelten Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifes mitnehmen. Danach gilt dieses Recht nur für Neukunden auch wenn sie in einen anderen als den Basistarif eines fremden Versicherungsunternehmens wechseln.

5. Selbstbehaltsgrenze
Für den Ambulanten und Stationären Bereich können maximale Selbstbehalte in Höhe von 5.000,– Euro vereinbart werden.

Bei weiteren Fragen und Informationswünschen steht Ihnen die Fa. Asscon Ltd, Versicherungsmakler, gerne zur Verfügung.

Bernd Schuster
bernd.schuster [ at ] asscon24 [ dot ] de