Haftpflicht hat Vorrang


Viele Menschen glauben, sie würden niemals durch Unachtsamkeit Personen verletzen oder Sachen beschädigen. Dennoch kann es passieren: Steigt der Schaden dann eventuell auf einen Wert von vielen Tausend Euro, so kann man froh sein, rechtzeitig eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Sie sollte deshalb auch von Privatpersonen keineswegs als Luxus betrachtet werden.

Was genau versichert eine Haftpflichtversicherung?
Eine Haftpflichtversicherung greift dann, wenn durch Unachtsamkeit des Versicherungsnehmers ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entsteht und an den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche gestellt werden. Bei dauerhaften Personenschäden kann der geforderte Schadensersatz durchaus eine Million Euro oder mehr betragen. Im Fall von berechtigten Forderungen zahlt die Versicherung den Schadensersatz bis zu der in der Versicherungspolice festgelegten Deckungssumme.

Für wen übernimmt die Versicherung die Haftpflicht?
Meist werden bei einer Haftpflichtversicherung alle in einem Haushalt lebenden Menschen versichert, also auch der Partner und die Kinder. Nach Absprache kann der Versicherungsschutz auf weitere Personen übertragen werden. Volljährige Kinder, die nicht bald nach der Schulausbildung eine berufliche Ausbildung begonnen haben, sind nicht länger mitversichert. Für Selbststän-
dige und Betriebe existiert eine so genannte Betriebs-Haftpflichtversicherung.

Nicht automatisch versicherte Risiken
Es gibt Risiken, bei denen eine normale Haftpflichtversicherung nicht greift. Hundebesitzer müssen beispielsweise zumeist eine Extraversicherung für Schäden abschließen, die durch ihr Haustier entstanden sind. Wer Wassersport betreibt, ist dabei ebenfalls meist nicht automatisch versichert; Gleiches gilt für Personen- und Sachschäden durch Kraftfahrzeuge oder leck gewordene Öltanks und im Rahmen von Immobilienbesitz sowie Baumaßnahmen. Hier sind mit den Versicherungen Zusätze zu vereinbaren oder spezielle Versicherungen abzuschließen.

Zusatzdienstleistungen bei einer Haftpflichtversicherung
Fast alle Versicherungen übernehmen nicht allein den Schadensersatz bei berechtigten Ansprüchen an den Versicherungsnehmer. Sie unterstützen ihn auch dabei, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Mitunter ist auch eine so genannte Forderungsausfalldeckung Bestandteil einer Haftpflichtversicherung: Dann erhält der Versicherungsnehmer selbst Geld, wenn er berechtigte Forderungen auf Schadensersatz stellt, der Verursacher des Schadens aber nicht zahlungsfähig ist.

Julia Siebel
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