Krankenversicherung in Deutschland


Die Krankenversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt und dient vor allem dazu den Versicherten vor den finanziellen Folgen von möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu bewahren. Bei zahnärztlicher oder ständiger ambulanter Behandlung sowie insbesondere bei Krankenhausaufenthalten, Dialysebehandlungen, Herzinfarkt, einer Organtransplantation und vielen anderen Operationen entstehen solch immense Kosten, die bei einem Großteil der Versicherten innerhalb kürzester Zeit zum finanziellen Ruin führen würden.

Schützen die Krankenversicherungen zwar vor solchen Horror-Szenarien, alle Kosten werden jedoch nicht gedeckt, weder von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch von der der Privaten Krankenversicherung (PKV). 90 % der Bundesbürger sind gesetzlich versichert. Möchte ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung den Versicherungsschutz erhöhen besteht die Möglichkeit mit einer privaten Zusatzversicherung (KVZ) individuell gesundheitliche Risiken abzusichern. Übersteigt das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze oder ist der Versicherte freiberuflich tätig oder selbständig kann auch ein Wechsel in die Private Krankenversicherung in Betracht gezogen werden.

Die Private Krankenversicherung und die Private Krankenzusatzversicherung haben die Gemeinsamkeit, dass jeweils ein individuell zu vereinbarender Vertrag geschlossen wird, auf dessen Inhalt allein die Vertragspartner also das Versicherungsunternehmen und der Versicherte bestimmen. Ein völlig anderes Prinzip als das in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

In der ergänzenden Krankenzusatzversicherung werden meist ganz gezielte Risiken ausgeschlossen. Möglich sind z. B. ambulante Zusatzversicherungen, Ergänzungstarife oder Zahnzusatztarife. Es ist allerdings nicht so einfach wie es scheint, nämlich dass man sich bei z.B. schlechten Zähnen einfach eine Zahnzusatzversicherung abschließt und so von allen Kosten befreit ist. In den privaten Versicherungen wird der Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss untersucht und die gesundheitliche Situation geprüft. Ist den Versicherungen das Risiko zu hoch mit jemandem mit schlechten Zähnen eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen so wird die Versicherung dies auch nicht tun. Es ist demzufolge so, dass die Versicherungen am liebsten nur mit Versicherten Zahnzusatz-Verträge abschließt die auch morgen noch kraftvoll zubeißen können, dann kann die Versicherung die Beiträge erheben und müssen keine oder kaum Behandlungskosten zahlen. Im Rahmen der Zusatzversicherung kann das Niveau des Versicherungsschutzes auf das der PKV angehoben werden.

In der privaten Krankenversicherung ist jegliche Leistung individuell zu vereinbaren. Möglich ist ein umfassender Schutz der jegliche Risiken absichert oder auch eine möglicherweise günstige Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung auf etwa gleichem Niveau.

So ist es beispielsweise in der privaten Krankenversicherung grundsätzlich nicht möglich bei steigendem Alter und sich verschlechternden Gesundheitszustand von dem günstigen Versicherungstarif in einen mit besseren Leistungen zu wechseln. Um trotz umfassenden Versicherungsschutz möglichst geringe Beiträge zu zahlen kann ein Selbstbehalt vereinbart werden, den der Versicherte trägt bevor die Krankenversicherung die Kosten übernimmt. Nichtdestotrotz sind im Alter die Beiträge deutlich höher als in jungen Jahren, eventuell sollte eine entsprechende Altersvorsorge in Betracht gezogen werden.

Vergleiche der Versicherungen haben ergeben, dass selbst dann beachtliche Einsparungen möglich sind, wenn der Selbstbehalt voll ausgeschöpft wird. Wird eine Veränderung des Versicherungsschutzes in Betracht gezogen sollte ein unabhängiger Versicherungsexperte hinzugezogen werden der in beratender Tätigkeit auf Risiken hinweist und keinem Versicherungsunternehmen verpflichtet ist.

Markus Heck
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