Lohnt sich eine Risikolebensversicherung?
Wer denkt schon gern daran, wie es im Todesfalle zu Hause weiter geht? Auch wenn der unvorhergesehene Tod noch zu den Tabuthemen unserer Gesellschaft zählt, setzen sich immer mehr Menschen damit auseinander. Eng damit verbunden ist auch die Frage nach der finanziellen Zukunft der Hinterbliebenen.
Bei einer Risikolebensversicherung wird für die versicherte Person über einen vertraglich festgelegten Zeitraum mit einer bestimmten Summe das Todesfallrisiko versichert. Jedoch gilt zu bedenken, dass eine solche Versicherung nicht als Kapitalanlage gedacht ist, denn beim Versicherungsablauf wird, wenn der Todesfall nicht eingetreten ist, keine Endsumme ausgezahlt. Die so geleisteten Beiträge verfallen, jedoch ist zu bedenken, dass die zu leistenden Prämien auch erheblich niedriger sind, als beispielsweise bei einer Kapitallebensversicherung.
Der Verwaltungskostenanteil wie auch die Bestandspflege gestalten sich nicht besonders aufwendig. Die Versicherer haben die Möglichkeit, fast immer Überschüsse aus solchen Verträgen zu erwirtschaften, die bei vielen Versicherungen in Form eines Rabattes und sofortigen Beitragsreduzierungen oder aber auch als kostenlose Summenerhöhung an die Versicherten weiter gegeben werden können. Eine Überschussbeteiligung ist jedoch nicht garantiert und solche Rahmenbedingungen müssen bei einem Versicherungsvergleich unbedingt mit einbezogen werden.
Parallel dazu hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, durch den Einschluss einer Dynamikklausel jährlich den Versicherungsschutz erhöhen zu lassen, damit der steigende Lebensstandard als abgesichert gilt. Hinzu kommt, dass viele Versicherer eine individuelle Ausbaugarantie des Versicherungsschutzes anbieten.
Parallel dazu besteht auch die Möglichkeit, eine Risikolebensversicherung mit einer sinkenden Versicherungssumme abzuschließen, was sich besonders dann als sinnvoll erweist, wenn Kredite abgesichert werden sollen, die regelmäßig getilgt werden müssen.
Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit, erhalten dann die Hinterbliebenen die vertraglich vereinbarte Summe. Die Höhe der monatlichen Leistungen ist unter anderem vom Gesundheitszustand, dem Alter der zu versichernden Person, der Laufzeit und der Höhe der Versicherungssumme abhängig.
Zur Zahlung verpflichtet ist die Versicherung bereits ab Zahlung des ersten monatlichen Beitrages und der Versicherungsschutz ist unabhängig von der Todesursache und dem Ort. Ausgeschlossen sind Todesfälle, die durch kriegerische Einwirkungen zustande kommen oder Selbstmord des Versicherten.
Robert Jacobi
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