Pensionskasse
Aufgrund demografischer Veränderungen gibt es in Deutschland heute mehr Rentenempfänger, als durch die Einzahlenden finanziert werden könnten. Die sinkende Geburtenrate lässt befürchten, dass sich dieses Missverhältnis auf lange Sicht weiter verschlechtern wird. Dies hat zur Folge, dass Niveau der gesetzlichen Renten weiter sinkt. Die Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung reichen schon jetzt gerade mal für die finanzielle Grundversorgung einer Person. Um die erreichte Lebensqualität auch im Alter zu gewährleisten, ist die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr geeignet.
Innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge besteht die Möglichkeit, sich z.B. durch eine Pensionskassenvorsorge zusätzlich abzusichern. Der Arbeitgeber schließt diese Versicherung für seine Angestellten ab, welche selbst entscheiden können, ob sie eine fondgebundene oder eine klassische Rentenversicherung bevorzugen. Über die Art der Auszahlung können die versicherten Personen nicht selbst entscheiden. Das Kapital kann mit Rentenbeginn nur in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt werden. Andere Kombinationsmöglichkeiten sind nicht denkbar. Die Beiträge zur Pensionskasse muss die versicherte Person allerdings selbst finanzieren, indem sie auf einen Teil des Gehaltes zu Gunsten der Pensionskasse verzichtet oder aber es wird vom Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn geleistet.
Bei Verlust oder Wechsel der Arbeitsstelle, besteht die Möglichkeit die Versicherung auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen oder privat weiterzuführen. Das bereits ersparte Kapital geht in keinem Falle verloren.
Holger Schnittker
holgerschnittker [ at ] yahoo [ dot ] de

