Die private Altersvorsorge
mit staatlich geförderten Vorsorgemöglichkeiten
Die private Altersvorsorge ist freiwillig und basiert auf dem Grundgedanken des Kapitaldeckungsverfahrens. Das eingezahlte Kapital und die erwirtschafteten Zinsen stehen nur dem Sparer zu. Entweder wird dieses Kapital als regelmäßige Zahlung (Rente) oder als Einmalbetrag an die versicherte Person ausgezahlt. Zu der privaten Vorsorge gehören staatlich geförderte Vorsorgemöglichkeiten, wie die Riester Rente und die Rürup-Rente, und staatlich nicht geförderte Vorsorgevarianten, wie Aktienfonds-Sparpläne und Immobilienbesitz.
Die Varianten der staatlich geförderten Altersvorsorge dürfen weder beliehen noch vererbt oder veräußert werden. Auch eine Pfändung ist nicht möglich. Das Sozialamt bzw. die Agentur für Arbeit kann dieses Kapital, zum Beispiel bei Errechnung von Sozialhilfe oder Hartz IV, nicht anrechnen. Eine Vererbung des Kapitals ist nicht möglich, da dass angesparte Kapital wie bereits erwähnt ausschließlich dem Sparer zusteht.
Die Riester Rente wird durch Zulagen des Staates gefördert. Die Beiträge und Zulagen sind als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig. Die private Riester Rente unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht bei der Auszahlung. Zu den geförderten Personen zählen unter anderem alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, auf Antrag pflichtversicherte Personen und Bezieher von Vorruhestandsgeld, die unmittelbar vor Leistungsbeginn rentenversicherungspflichtig waren. Nur Anlagen, die eine lebenslange Auszahlung ab Rentenbeginn garantieren, werden gefördert.
Die Riester Rente gibt es als Riester Banksparpläne, als Sparplan auf Fonds und als Riester Rentenversicherung als mögliche Anlageformen. Infolge der Regelungen ist die Verwaltung der Riester-Renten aufwändig und führt damit zu hohen Kostenbelastungen der Riesterverträge. Im Vergleich zu anderen Möglichkeiten der Altersvorsorge sind die Kostenbelastungen immens. Die eingezahlten Beiträge sind garantiert, dies verringert die Renditemöglichkeiten fondsgebundener Riester Renten zusätzlich, weil die Garantie in der Regel über eine Anlage in rendite- und risikoarmen Formen sichergestellt wird.
Bei der Rürup Rente handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, sie ist besonders geeignet für Freiberufler, Selbstständige und Gutverdienende. Durch den neu geschaffenen Sonderausgaben Höchstbetrag von ca. 20.000,00 Euro pro Jahr und Person profitieren auch Angestellte von der Rürup Rente. Angestellte können damit ein zusätzliches Vermögen für den Ruhestand aufbauen und außerdem Steuerförderungen nutzen. Die Rürup Rente wird auch als Basisrente bezeichnet, sie kann nicht vererbt werden und ist eine staatlich subventionierte Altersvorsorge. Sie sichert eine Rentenzahlung an den Versicherten bis ans Lebensende. Bei der Rürup Rente darf der angesparte Vertrag nicht in einer Summe ausgezahlt werden. Sie wird lebenslang verrentet.
Die Rürup-Rente kann als konventionelle oder fondsgebundene Rentenversicherung durchgeführt werden. Rürup-Renten können in der Ansparphase nicht gepfändet werden, aber in der Rentenphase kann der über der Pfändungsgrenze liegende Teil beschlagnahmt werden. Bei der Berechnung von Arbeitslosengeld etc. und der damit verbundenen Anrechnung von Vermögen bleibt das Kapital unberücksichtigt. Der Vertragsabschluss und die Einzahlung müssen vor Antragstellung auf Arbeitslosengeld II erfolgen.
Ralf Eppmann
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