Private Pflegezusatzversicherung
Seit ihrer Einführung im Jahre 1995 ist die gesetzliche Pflegeversicherung ein umstrittenes Projekt in der deutschen Sozialpolitik. Die größte Sorge aus Sicht der Versicherungsnehmer ist, ob die Kosten im Falle der Bedürftigkeit voll abgedeckt sind oder ob die Altenpflege aus eigenen Mitteln gezahlt werden muss oder gar die Sozialhilfebedürftigkeit eintritt. Wenn Sie überlegen, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, kann ein kostenloser Versicherungsvergleich einen ersten Überblick geben.
Zu Bedenken ist in jedem Fall, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung „gedeckelt“ sind, d.h. für den Fall der Pflegebedürftigkeit wird der Satz der durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) festgestellten Pflegestufe gezahlt. Diese Leistungen liegen oft unter den tatsächlich anfallenden Kosten. Über die Frage, ob und welche private Pflegezusatzversicherung die wesentlichen Leistungen erbringt, kann ein kostenloser Versicherungsvergleich Auskunft geben.
Aus demographischer Sicht können weitere Probleme auftreten. In der Bundesrepublik Deutschland sind die nach 1966 geborenen Jahrgänge durch den s.g. „Pillenknick“ geburtenschwach. Wenn die letzten geburtenstarken Jahrgänge Pflegebedürftig werden, stellt dies für die Pflegeversicherung eine weitere Belastung und damit die Gefahr weiterer Leistungskürzungen dar. Für die vor 1966 geborenen kann eine private Pflegezusatzversicherung besonders interessant sein, da diese Jahrgänge besonders von Leistungskürzungen betroffen sein könnten. Hier sollte sich der interessierte Kunde einen ersten Überblick über seine individuellen Bedürfnisse schaffen.
Für alle die mit dem Gedanken spielen eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, ist ein kostenloser Versicherungsvergleich zunächst sinnvoll, um sich erste Informationen zu verschaffen. Ein Vertragsabschluss sollte jedoch immer gut überlegt sein und erst nach einer kompetenten und gründlichen persönlichen Beratung erfolgen.
Thomas Hofstetter
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