Die Renten der BfA und der LVA


Die gesetzliche Rentenversicherung ist heute noch immer für viele die Grundlage der Altersvorsorge. Die Renten sind sicher! Sicher ist allerdings nicht die Höhe der Rente, die der Einzelne im Alter erhält, sondern nur der Anspruch auf eine Rentenzahlung. Die gesetzliche Rente deckt zirka 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens ab. Man nimmt damit in der Einkommenspyramide der Renten den gleichen Rang ein, den man auch während der Arbeitszeit innehatte.

Jeder Arbeitnehmer, jede Arbeitnehmerin zahlt während des Berufslebens einen Beitrag in Höhe eines festgelegten Prozentsatzes in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Die Hälfte der Beiträge für Altersvorsorge zahlen die Arbeitnehmer die andere die Arbeitgeber.

Beiträge sind bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen, die jedes Jahr neu festgelegt wird. Im Jahr 2002 beträgt die Beitrags-
bemessungsgrenze 54.000 Euro für die alten Bundesländer und 45.000 Euro für die neuen Bundesländer. Der Beitragssatz beträgt einheitlich 19,10 Prozent des Bruttogehalts. Damit liegt der monatliche Höchstbetrag bei 859,50 Euro in den alten Bundesländern und 716,25 Euro in den neuen Bundesländern. Das Einkommen, das die Beitrags-
bemessungsgrenze übersteigt, ist nicht versichert. Grundsätzlich gilt, dass zwischen dem letzten Nettoeinkommen und der Rente immer eine Lücke klafft, und diese Lücke wird sich aller Voraussicht nach vergrößern. Für Versicherte, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdient haben, ist die Lücke noch größer, da sie ja im Verhältnis zum Einkommen weniger eingezahlt haben.

Um das Alter zu planen, ist es sinnvoll, sich mit den gesetzlichen Absicherungssystemen näher zu beschäftigen, um die eigenen Ansprüche einschätzen zu können. Die gesetzlichen Grundversorgungen sind kein Buch mit sieben Siegeln, sondern nachvollziehbar.

VDK Concept, Peter Lehmann