Riester-Förderbeiträge


Wenn man sich heutzutage mit der Riester Rente beschäftigt, ist folgende zentrale Frage von großer Bedeutung: Wie viel Förderung kann ich erhalten? Und gerade diese Frage ist an viele verschiedene Bedingungen geknüpft. Zum einen kann nicht jede Person die Riester-Förderung erhalten, zum anderen hängt die Förderung von den familiären Umständen ab (wie viele Kinder, verheiratet?). Deswegen möchte ich hier einen näheren Einblick auf die Riester-Förderung geben, die sich in zwei große Bereiche gliedert: Eine Förderung durch Altersvorsorgezulagen und eine Förderung durch Sonderausgabenabzug, den man steuerlich geltend machen kann.

Die Altersvorsorgezulagen werden der Anlage zur Altersvorsorge (Kapitallebensversicherung, Fondssparplan, etc..) gutgeschrieben. Sie gliedern sich in eine Grundzulage + eine Zulage für den Ehegatten + eine Zulage pro Kind. Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss man allerdings einen bestimmten Prozentsatz vom Vorjahresbruttoeinkommen als Eigenbetrag ansparen.

Die Zulagen staffeln sich in der Höhe nach den Ansparjahren: Im Jahr 2002/2003 38 € Grundzulage, für Verheiratete 76, sowie 46 € pro Kind. Im Jahr 2004/2005 sind es 76 € für Ledige, 152 € für Verheiratete und 92 € pro Kind. 2006/2007 bekommt man 114 € Grundzulage, 228 € für Verheiratete, sowie 138 € pro Kind. Ab 2008 sind es schlussendlich 154 € Grundzulage, für Verheiratete 308 €, und 185 € pro Kind. Genauso wie die Zulagen staffeln sich die Prozentsätze der Mindestansparung ebenfalls nach Jahren in der Höhe: 2002/2003 sind es 1 % vom Vorjahresbruttoeinkommen, maximal 525, 2004 2 % max. 1050, 2006 3 % max. 1575, sowie ab 2008 4 % vom Vorjahresbruttoeinkommen, maximal jedoch 2100.

Dies sind jedoch praktisch nicht die Beiträge, die man als Eigenleistungen erbringen muss, da die Altersvorsorgezulagen von diesen Beiträgen abgezogen werden. Ergibt sich daraus allerdings ein negativer Beitrag, wenn der prozentuale Wert des Vorjahresbruttoeinkommens geringer als die Zulage ist, möchte der Staat dass man einen Eigenbeitrag in die Altersvorsorge zahlt. Dies ist ein sogenannter Sockelbetrag der sich auf 60 € beläuft. Man muss noch mal betonen, dass alle hier genannten Zulagen und Beiträge Jahresgelder sind, das heißt man muss diese durch zwölf teilen, um den Monatsbeitrag zu errechnen. So weiß man wie hoch seine monatliche Belastung sein könnte (die geringste Belastung beläuft sich auf 5 €, da 60 €/12 dies ergibt).

Wenn Sie ihre Riester Förderung errechnen möchten, nutzen Sie bitte dazu unseren speziell abgestimmten Riesterrechner. Er hilft Ihnen die Förderung für Sie persönlich auszurechnen.

Sebastian Spreen
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