Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine, mit Wirkung zum 01.01.2002 eingeführte zusätzliche Altersvorsorge, die durch Zulagen und evtl. Steuervorteile staatlich gefördert wird. Benannt ist die Riester-Rente nach dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester, der anlässlich der Reform zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2000/2001, die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Zulage zur Altersvorsorge vorschlug.
Die Riester-Rente ist eine freiwillige Altersvorsorge mit der persönliche Versorgungslücken geschlossen werden können. Hierbei werden während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Fonds oder einen Banksparplan gezahlt und durch Zulagen und Steuerfreibeträge staatlich gefördert.
Die gesamten Zulagen und die volle Steuerersparnis erhält derjenige, der einen bestimmten prozentualen Teil seines sozialversicherungspflichtigen Jahresgehalts in die Riester-Rente einzahlt.
Im Jahr 2007 beträgt der Anteil 3 % des sozialversicherungspflichtigen Jahresgehalts, höchstens 1575 Euro, im Jahr 2008 erhöht sich der Anteil auf 4 % höchstens 2100 Euro.
Zur Zeit haben folgende, der uneingeschränkten Steuerpflicht unterliegende Personengruppen Anspruch auf die Zulage zur Riester-Rente:
Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbständige, pflichtversicherte Landwirte, Kindererziehende, Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld, Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig tätig sind, Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte, bei Verzicht auf Versicherungsfreiheit, Bezieher von Vorruhestandsgeld, Amtsträger und Hartz IV Empfänger.
Auch Ehepartner dieser Personengruppen, die eine eigene Riester-Rente abschließen, erhalten die staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteilen.
Abhängig von der Vertragsgestaltung enthält die Riester folgende Leistungen:
- lebenslange Rente
- lebenslange Rente mit Garantie, dass die Rente nach dem Tod des Versicherten für einen vertraglichen festgelegten Zeitraum an die Hinterbliebenen weiter gezahlt wird.
- lebenslange Rente mit Todesfallleistung, bei der die Hinterbliebenen des Versicherten nach dessen Tod das angesparte Kapital, abzüglich der bereits gezahlten Renten, ausgezahlt bekommen.
Auch wenn die Riester Rente eine freiwillige Altersvorsorge ist, so sollten gerade Familien mit Kindern diese Form der zusätzlichen Altersvorsorge in Betracht ziehen, da sie besonders hohe Förderung erhalten.
Thomas Hofstetter
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