Versicherungsmakler
Er kontrolliert ihre Prämienrechnungen, kümmert sich um Deklarationen und setzt sich für Sie als Diskussionsleiter bei unklaren Schadensfällen ein. Der Versicherungsmakler ist so etwas wie der Rechtsanwalt eines Versicherungsnehmers. Nicht nur, dass er seine Arbeit erst nach Ihrem Beratungsauftrag ausführen kann, sondern er hat – gleich einem Anwalt – nur sein Fachwissen und Erfahrungsschatz zur Arbeitsgrundlage. Mit diesen setzt sich der Versicherungsmakler eben nicht für die Interessen einer Versicherungsgesellschaft ein, sondern schreibt stattdessen die individuelle Bedürfnislage seines Klienten in besonders großen Lettern. Verletzt er nämlich die Interessen eines Kunden, kann der Versicherungsmakler in einzelnen Fällen haftbar gemacht werden. Daher hat er sich, um sein Amt auszuüben, mit einer so genannten Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung von geringstenfalls EUR 1.000.000 gegen das Risiko einer persönlichen Haftung abzusichern.
Der Versicherungsnehmer kann daher darauf bauen, dass z.B. ein Versicherungsmakler in Berlin und Leipzig die bestmöglichen Vertragsoptionen des Marktes evaluiert. So hilft er schließlich, die individuelle Rundumvorsorge mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften zu den besten Konditionen umzusetzen.
Marcel Hartwig
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