Einführung der Abgeltungssteuer steht bevor


Einkünfte aus Kapitalerträgen unterliegen ab dem 1.1.2009 der Abgeltungssteuer. Diese löst die bisher bekannten Verfahren zur Besteuerung von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen ab. Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer in Höhe von 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlage und eventueller Kirchensteuer.

Die jeweiligen Banken führen die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt ab, sobald die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag überschreiten. Beachten Sie daher, dass Ihre Sparerpauschbeträge korrekt aufgeteilt wurden, um ungewollte Besteuerung von Kapitalerträgen zu vermeiden.

Damit entfallen die bisherigen Begünstigungen für Kursgewinne aus Aktienkäufen, Fonds oder Spekulationen mit Zertifikaten. Diese waren bisher steuerfrei, wenn sie wenigstens 12 Monate gehalten wurden.

Eine günstige Lösung ist die Abgeltungssteuer dann, wenn Ihr persönlicher Steuersatz deutlich oberhalb von 25 % beziehungsweise 28 % liegt und Sie vorwiegend auf fest verzinste Geldanlagen bauen. Sie müssen Ihre Kapitalerträge dann nicht mehr zum persönlichen Steuersatz versteuern. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unterhalb des Abgeltungssteuersatzes, erhalten Sie die zuviel gezahlten Abgaben mit Ihrer Steuererklärung zurück.

Nachteilig wirkt sich die Abgeltungssteuer auf Anleger aus, die beispielsweise Ihre Altersvorsorge in Form von Fondssparplänen oder Aktienkäufen gestalten möchten. Gerade langfristige Anlagen werden durch den Wegfall der Spekulationsfrist deutlich steuerlich schlechter gestellt.

Wenn Sie die Abgeltungssteuer umgehen möchten, sollten Sie eventuell darüber nachdenken, den Anteil an Fonds und Aktien kurzfristig zu erhöhen. Der Bestandsschutz für Aktien und Fondsanteile gilt noch bei Erwerb bis zum 31.12.2008.

Zertifikate unterliegen bereits mit Erwerb nach März 2007 der Abgeltungssteuer, hiermit wollte der Gesetzgeber einer Welle von endlos laufenden Zertifikaten zur Umgehung der Abgeltungssteuer entgegen wirken.

Von der Abgeltungssteuer verschont bleiben die Versicherungen und die staatlich geförderte Altersvorsorge in Form der Riester-Rente und der Rürup-Rente. Bei geringen Abschlussgebühren ist der Umstieg in diese Produkte eine Alternative.

Begünstigt werden weiterhin geschlossene und offene Immobilienfonds, hier bleibt die 10jährige Spekulationsfrist bestehen. Gerade Immobilienfonds die Ihren Schwerpunkt im Ausland gesetzt haben, werden ab 2009 unter steuerlichen Gesichtspunkten interessant.

Torsten Breitag
Torsten.Breitag [ at ] gmx [ dot ] de

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