Investmentfonds – Anlegerschutz bei Investmentfonds
In Bezug auf Investmentfonds gibt es keinen wirklichen Anlegerschutz. Als Anleger ist man dem Marktrisiko komplett ausgesetzt, wonach es umso wichtiger ist, sich einen guten Fondsmanager zu suchen, der professionell für den jeweiligen Anleger anlegt und den Markt richtig einschätzen kann. Den einzigen wahren Anlegerschutz, den es gibt, ist der durch die Ratingagenturen. Doch auch dadurch ist der Schutz der Anleger nicht immer sichergestellt.
Zuständig für den Anlegerschutz ist theoretisch auch das BaFin, jedoch pflegt dieses keine eigene Kursdatenbank, die zum Anlegerschutz unerlässlich ist. Es gibt in Deutschland einige verschiedene Kursdatenbanken, jedoch fehlt eine zentrale Kursdatenbank, deren Verwirklichung aus unterschiedlichen Gründen derzeit nicht möglich ist.
Als am riskantesten innerhalb der Fonds haben sich die so genannten Hedge Fonds erwiesen.
Der Anlegerschutz durch Kursdatenbanken und ähnliches greift jedoch nicht bei Fällen von Betrug oder Missbrauch innerhalb der Verwaltung, da noch keine Gesetze verabschiedet wurden um diese Fälle zu vermeiden. Der Anleger oder Analyst hat keinerlei Zugang zur Fondsbuchhaltung der Kapitalanlagegesellschaften und so können dort entstandene Fehler nur sehr schwer, wenn überhaupt, aufgedeckt werden. Es gibt jedoch auch positive Aspekte in Bezug auf den Schutz der Anleger, die Fonds günstig erwerben wollen. So wurden zum Beispiel Gesetze verabschiedet, durch die gewährleistet ist, dass ein Betrug oder eine Fehlberatung durch den Anlageberater, wenn auch nicht immer verhindert, doch zumindest strafrechtlich verfolgt werden kann und ungewollte Fehler auch durch die Vermögensberaterhaftpflicht abgedeckt werden.
Der Rechenschaftsbericht ist ein weiterer Aspekt des Anlegerschutzes dient aber vor allem der Erfolgskontrolle. Bei geschlossenen Fonds wird der Anleger durch den DFI-Gerlach-Report geschützt.
Elke Lohre
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