Rechtliche Grundlagen Schiffsfonds
Der Schiffsfonds selbst, sowie die Personen die ihr Geld anlegen, unterliegen bestimmten rechtlichen Grundlagen. In der Regel werden Schiffsfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG aufgelegt.
Der Anbieter, der auch Initiator oder Emissionshaus genannt wird, bietet interessierten Anlegern eine Beteiligung an dem Kommanditkapital der Gesellschaft an. Dies erfolgt über Banken und freie Vermittler. Bei einem Schiffsfonds gibt es eine Geschäftsführung, die dem persönlich haftenden Gesellschafter obliegt. Dieser Gesellschafter ist meist eine Komplementär-GmbH, die zur Vertretung der Fondsgesellschaft berechtig ist. Personen, die ihr Geld anlegen sind die Kommanditisten, die grundsätzlich keinerlei Einfluss auf die Geschäftsführung haben. Als begrenzt haftende Mitunternehmer stehen den Anlegern Mitwirkungs- und Kontrollrechte zu.
Des weiteren haben sie ein Anrecht auf eine Ergebnisbeteiligung sowie auf einen Anteil am Auseinandersetzungsguthaben gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrags. Meist haben die Anleger die Wahl, ob sie sich als direkte Kommanditisten in das Handelsregister eintragen lassen oder ob sie sich über einen Treuhänder unmittelbar an der Gesellschaft beteiligen. Treten sie als Treuhänder auf, verwalten sie den Anteil im eigenen Namen auf Rechnung des Treugebers. Bei einer treuhänderischen Beteiligung taucht der Name des Anlegers jedoch im Handelsregister nicht auf.
Die Grundlage für die Beteiligung bildet ein Vertragswerk, insbesondere der Gesellschafts- und Treuhandvertrag, sowie ein Emissionsprospekt, was beides vom Anbieter vorgegeben wird. Seit dem 1. Juli 2005 besteht vor dem Verkaufsbeginn eine Genehmigungspflicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Hierbei stellt die Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht lediglich eine rein formale Prüfung dar, wobei nur die erforderlichen Angaben des Prospektes geprüft werden. Es wird nicht geprüft, ob die Angaben im Prospekt richtig sind oder ob eine Beteiligung im betreffenden Schiffsfonds überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist.
Elke Lohre
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