Was man vor der Aufnahme eines Ratenkredits wissen sollte
Wer einen Neuwagen fahren will, jedoch das nötige „Kleingeld“ dafür nicht übrig hat, für den führt nicht selten der Weg zum Traumwagen über die Aufnahme eines Ratenkredits. Der Ratenkredit hat sich mittlerweile zum Klassiker unter den Verbraucherkrediten entwickelt was nicht zuletzt daran liegt, dass die Bearbeitung des Kreditantrags relativ rasch geht und in vielen Fällen lediglich der Nachweis eines regulären Einkommens genügt um den Antrag offiziell einzureichen.
Doch auch bei einem Standardprodukt wie dem Ratenkredit ist Vorsicht geboten damit die Finanzierung nicht zum finanziellen Abenteuer wird denn Banken sichern sich mit einigen Mitteln gegen Forderungsausfälle ab. Bei Abschluss eines Ratenkredits muss der Kreditnehmer immer eine Sicherungsübereignung unterzeichnen. Diese ist mit dem Pfandrecht vergleichbar wobei bei der Sicherungsübereignung der Sicherungsnehmer (Gläubiger) Besitzer der Sache bleibt. Das bedeutet, dass der Sicherungsgeber (Schuldner) erst dann Eigentümer des besicherten Objekts wird wenn alle Rückzahlungen samt Kreditzinsen zurückgezahlt sind. Zwar ist die Sicherungsübereignung keineswegs als Kreditfalle interpretierbar jedoch sollten gewissenhafte Kreditnehmer die relevanten Gesetzestexte in den §929 und §930 des BGB studieren um sich einen Überblick darüber zu verschaffen welche (Verwertungs)-Rechte konkret beim Kreditgeber liegen.
Schon eher prekär ist der Umstand, dass beim Ratenkredit vielfach mit niedrigen Kreditzinsen geworben wird, jedoch die beworbenen Zinssätze nur in den seltensten Fällen auch der Höhe der tatsächlichen Kreditzinsen entsprechen. Zum einen ist dies darin begründet, dass die Höhe der Kreditzinsen immer mit der Bonität des Antragsstellers in Verbindung steht und somit salopp formuliert gesagt werden kann, dass wohlhabende Leute günstigere Kredite bekommen. Je besser die Bonität desto niedriger das Ausfallsrisiko für die Bank, desto niedriger der Kreditzins.
Zudem verlangen einige Kreditinstitute den Abschluss einer Restschuldversicherung um einen beantragten Ratenkredit auszubezahlen. Der Kreditnehmer hat natürlich die Möglichkeit nach einem Kreditgeber zu suchen der diese Bedingung nicht stellt; der Vergleich von verschiedenen Kreditangeboten gestaltet sich allerdings mitunter schwierig. Zwar hat der Gesetzgeber veranlasst, dass bei alle Kreditangeboten der Effektivzins angeben werden muss, allerdings werden wiederum nicht alle Kreditnebenkosten im Effektivzins erfasst obwohl vom Gesetzgeber genau dieses Ziel verfolgt wurde um den Kreditvergleich zu erleichtern. Insbesondere der Umstand, dass die Kosten für eine Restschuldversicherung nicht in die Berechnung des Effektivzinses mit einfließen sorgt für Diskussionen bzw. Unmut unter Verbraucherschützern. Denn ist der Abschluss einer Restschuldversicherung beim Kreditgeber Voraussetzung für die Vergabe des Kredits dann müssten eigentlich die Kosten dafür anteilig in den Effektivzins einfließen.
Abschließend bleibt zu sagen, dass in der Kreditwirtschaft – wie in allen anderen Wirtschaftsbereichen – zunehmende Konkurrenz das Geschäft belebt und den Kunden durch mehr Auswahlmöglichkeit in eine bessere Lage versetzt. Gleichzeitig hat der verschärfte Kampf um Kunden allerdings auch dazu geführt, dass bei Werbeangeboten (teilweise bewusst) unrealistische Erwartungen geweckt werden und die wahren Kreditkosten in den Werbebotschaften nur eine sehr untergeordnete Rolle spielen. Ratenkredite sind nach wie vor ein durchaus geeignetes Mittel um mittelgroße Anschaffungen zu finanzieren, dennoch müssen Kreditnehmer gewillt sein selbstständig zu recherchieren und sich ein gewisses Fachwissen aneignen um an eine günstige Finanzierung zu gelangen.
Claudia Schäfer
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